Klimaneutrale Heizung für alle Wohngebäude in Deutschland bis 2035 geht nur mit Öko-Gas

Erst mal richtig.
Wird in geringem Umfang ja auch schon gemacht.
Es gibt aber auch schon verfahren bzw. Mikroorganismen die H2 direkt im Fermenter zu Methan umbauen und so das Biogas aufwerten und zugleich CO2 reduzieren. So ganz nebenbei.
Macht den Aufbereitungsprozess wahrscheinlich auch effizienter.
Das Methan lässt sich eben leichter handhaben als reines H2.
Wenn also Elektrolyseure, bis sich eine entsprechende H2 Infrastruktur entwickelt hat, erst mal neben Biogasanlagen gestellt werden die Methan in Gasnetz einspeisen, gibt es verschiedene Vorteile.
Man kann das H2 methanisieren und auch gleich H2 direkt in dem heute schon zulässigen Grenzen beimischen ohne eine extra Infrastruktur aufbauen zu müssen.
Wenn ich mir die Karte der Biogasanlagen in Deutschland anschaue, stehen die oft dort, wo auch viel Windstrom erzeugt wird.

Na, „viel schlechter“ ist relativ:

Diese Reaktion ist exotherm, d. h. sie setzt Wärme frei. Vor allem dies (weniger der geringe Aufwand an Betriebsenergie) führt leider dazu, dass die im erzeugten Methan enthaltene Energie (der Brennwert) um ca. 14 % geringer ist als die des eingesetzten Wasserstoffs. Von daher liegt der maximale Wirkungsgrad der Methanisierung bei ca. 86 %; in der Praxis kann er noch etwas niedriger liegen, z. B. bei 80 %. Die Energiebilanz würde natürlich verbessert durch Nutzung der Abwärme.

Hier steht noch einiges zur Methanisierung. Z. B. auch der Biologischen.

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Das ist mir bekannt, hier mal ein Link dazu:

Leider finde ich die Informationen zum Verfahren das innerhalb im Fermenter oder auch außerhalb vom Fermenter angewendet werden kann nicht wieder.
Es war auf der hannover Messe zu sehen.

Jetzt habe ich etwas gefunden:

Du hast 101 (oder auch nur ein paar) Fragen zum Gebäudeenergiegesetz? Du willst wissen, wie wir klimafreundliche Wärme für alle bezahlbar machen wollen? Die Antworten findest du hier in diesem Video.

Wärmepumpe und Co: WIRKLICH unbezahlbar?

Nicht wirklich, aber man darf in den Kommentaren noch Fragen stellen.
Ich sehe gerade, dass du das Video zweimal verlinkt hast.
Hier steht es noch mal:

https://das-gruene-forum.de/t/roberts-65-vorgabe-fuer-heizungen/1402/133?u=biologin

Da ist es sicher gut aufgehoben.

Mich überzeugt es leider nicht.

Intel bekommt für eine Chipfabrik 10 Mrd. Subventionen.
Dafür hätten wir 10.000 km Fernwärmeleitung bauen können.
Ich bin der Meinung, hier wird viel Geld einem Konzern hinterhergeworfen (und so sein Gewinn gesteigert), dass an anderer Stelle (Fernwärme) besser aufgehoben wäre.
Wenn Intel in USA gebaut hätte (was wahrscheinlich ist) wäre es auch nicht schlimm gewesen.

Peng!

Das Bundesverfassungsgericht hat die für Freitag geplante Verabschiedung des umstrittenen Heizungsgesetzes im Bundestag in einem Eilverfahren gestoppt. Die zweite und dritte Lesung dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Mittwoch mit.

Antrag von CDU-Abgeordnetem stattgegeben

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt. Diese sollte dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt.

Heilmann hatte argumentiert, seine Rechte als Abgeordneter seien durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden. «Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren», warf er der Koalition aus SPD, Grünen und FDP vor. Wegen der maximal verkürzten Beratungen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Parlament könne man keine konzeptionelle Schwächen des Gesetzespakets aufzeigen und ändern.

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Tja leider hat der klagende Abgeordnete schon recht. Es kann nicht sein dass einfach durchregiert wird und der Bundestag, der ja an der Gesetzgebung beteilligt ist, kaum Zeit hat sich mit dem Heizungsgesetz zu befassen.

Ähnlich verrückt war es auch mit der Familienministerin gelaufen. Sie wollte auch möglichst schnell die Kindergrundsicherung einführen hat aber kein wirkliches Konzept vorgelegt wei das genau aussehen soll. Und außerdem hat sie keine Kostenkalkulation vorgelegt ,was das kosten soll.

So kann man einen Finanzminister natürlich nicht überzeugen, genauso wenig wie das (auch wenn ich Hernn Lindner nicht mag) Verfassungsgericht die Situation überzeugend findet, dass der Bundestag kaum Zeit für die Beratungen zum Heizugsgesetz bisher hatte.

Das geht so nicht. Ich hätte das auch nicht genehmingt. So vorzugehen wie in diesen zwei Beispielen ist eine Blamage für die Grünen.

Also immer schön zuerst mal ein richtiges Konzept machen und die Gremien, die das entscheiden sollen erst mal arbeiten lassen.

Sonst ist keine seriöse Gesetzgebung möglich.

Dieses Chaos seit der Corona Kriese ist eine Katastrophe für die Demokratie.

Haben wir verlernt, wie unsere eigenen Gesetzgebungsverfahren funktionieren? :see_no_evil:

Oder ist das Absicht um irgendwas durchzupeitschen was eigentlich keiner will?

Bedenklich.

Wenn ein Gesetz gemacht wird erwarte ich allgemein:

Das ordendlich darüber beraten wird, auch im Bundestag wie der Gesetzgebungsweg es vorgibt.

Dass ein glaubwürdiges Konzept zur Umsetzung erarbeitet wurde.

Dass glaubwürdige Kostenkalkulationen als Nachweise vorhanden sind um die Finazierung des Gesetzes- Projektes genehmigen zu können. ggf. sind Studien erforderlich um die Kosten und Nutzen Verhältnisse zu ermitteln.

Weder der Staat noch eine Firma kann es sich leisten Projekte ohne Kenntnis der Kosten zu machen.

Die Notwendigkeit eines neuen Gesetzes muss nachgewiesen sein.

Die Folgen eines Gesetzes sollten so weit wie Möglich beachtet und untersucht werden.

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Es gibt noch eine viel einfachere Lösung für einen Teil dieser ansonsten praktisch nicht nutzbaren Windstromleistung: Direktelektrische Aufheizung der Pufferspeicher von Solarthermieanlagen. Diese sind im Winter mit Sicherheit nicht durch Solarwärme überladen, und haben daher eine freie Kapazität von ca. 30 kWh je 1000 Liter Puffervolumen bzw. je Einfamilienhaus mit einer typsichen solarthermischen Kombianlage für Warmwasser und Heizung.

Die hydraulische Schaltung der Solarthermieanlagen sorgt für effiziente Wärmenutzung in der anschließenden Zeit, wenn wieder wenig Sonne UND wenig Wind zur Verfügung steht. Das spart mehr Endenergie als auf den alternativen Nutzungspfaden Power-to-Gas und Verbrennung oder Power-to-Gas und Rückverstromung und Wärmepumpe.

Im Moment wird abgeregelt, weil die Übertragungsnetze den Strom nicht abtransportieren können.
Da bringt dir das verheizen des Stroms nur was, wenn das vor der Engstelle passiert. Das kriegst du aber nur schwer hin.
Bisher haben wir nur sehr wenig abgeregelt, weil wir Gesamtüberschuss haben.

Um wieder beim Thema der Überschrift anzukommen.
Man könnte ja in Zeiten wo Abgeregelt wird, die Biogasanlagen von der Stromerzeugung ausnehmen und dafür lieber Bio-Methan aus dem Biogas machen. Am besten mit H2-Einsatz der vor Ort mit Überschussstrom erzeugt wird. Kann mir durchaus vorstellen das es in den Landwirtschaftlich genutzten Gebieten mit viel Windkraft auch viele Biogasanlagen gibt. Würde dann die Netze dort entlasten. Das Biomethan können wir gut speichern oder/und damit bestehende Gasheizungen, zumindest zeitweise, von fossilem Gas weg bringen ohne dort investieren zu müssen.

Wenn er am Erzeugungsort billiger wäre, könnte sich dort Industrie ansiedeln.

Am Arsch der Welt?
Aber prinzipiell ist das bei steigenden Energiekosten eine Option. Aber die werden dann ggf. gleich irgendwo ins Ausland gehen, wo es noch günstiger ist.

Die Leute am „Arsch der Welt“ können sich mit dem günstigen Strom auch selbst etwas aufbauen.

Zurzeit sieht es übrigens so aus:

„Weil die Ausbaukosten über die Netzentgelte auf die Strompreise umgelegt werden, müssen die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern deutlich höhere Endpreise zahlen. Aus Zahlen der Netzbetreiber und des Vergleichsportals Verivox geht hervor, dass die Netzentgelte in Mecklenburg-Vorpommern knapp 50 Prozent höher ausfallen als in Bayern:“
Quelle:

Neues Heizungsgesetz bringt ein Viertel weniger als ursprünglicher Entwurf

Demnach wird der Klimaschutzeffekt des Gesetzes geringer ausfallen als angenommen. Grund sind umfangreiche Änderungen im parlamentarischen Verfahren am ursprünglichen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), über das am Freitag entschieden wird.

Wie das Ministerium am Donnerstag mitteilte, wird mit Blick auf den ursprünglichen Gesetzentwurf davon ausgegangen, dass in der neuen Fassung rund drei Viertel der eigentlich geplanten Treibhausgasminderung bis 2030 möglich sind - «vielleicht etwas mehr, vielleicht weniger». Diese neue Schätzung basiere auf einer Berechnung des Öko-Instituts. Über neue Zahlen hatte die «Bild» berechnet.

Für den im April vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf rechnete das Ministerium mit einer Einsparung bis 2030 von rund 54 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten. Zum Vergleich: 2022 lagen im Gebäudesektor die CO2-Emissionen bei rund 112 Millionen Tonnen. Damit wurden gesetzliche Vorgaben verfehlt.

Das Gebäudeenergiegesetz kommt heute in den Bundestag.

Interessant ist, dass in der DEMOCRACY-App dieses Gesetz mit 68 Prozent abgelehnt wurde.

Die AfD hat natürlich einen Gegenantrag gestellt:

Das Communityergebnis:

Anmerken möchte ich aber, dass die endgültigen Abstimmungen im Bundestag oft gegenteilig sind und den Anträgen der Bundesregierung mehrheitlich zugestimmt wird.

Das ist aber logisch, denn diese hat ja zur Zeit die Mehrheit.

Solche Abstimmungen in dieser App habe ich jetzt schon ganz oft festgestellt.

Das Gebäudeenergiegesetz in der gestern abgestimmten Fassung ist ein schlechter Witz. Einen neu installierten Gasbrennwertkessel darf man noch viele Jahre mit 100% fossilem Erdgas betreiben:

ab 1. Januar 2029 mindestens
15 Prozent, ab dem 1. Januar 2035 mindestens
30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 mindes-
tens 60 Prozent der mit der Anlage bereitge-
stellten Wärme aus Biomasse oder grünem
oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus
hergestellter Derivate erzeugt wird.

Wer dagegen eine Solarthermie-Hybridanlage im Sinne des § 71 h installiert, muss dagegen gleich ab dem 1.1.2024 mindestens 60% Öko-Gas für den restlichen Gasverbrauch einsetzen. Zusammen mit dem Solarthermie-Anteil ergibt das eine deutliche Übererfüllung des EE-Anteils.

Einer Berücksichtitgung der Effizienz des Sonnenkollektors und des Gebäudes hat sich das BMWK verweigert, obwohl entsprechende Vorschläge schon in einer sehr frühen Phase vom Bundesverband Solarwirtschaft eingebracht wurden.

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Auch nur, nachdem das Gesetz greift. Also wenn die Wärmeplanung steht. Vorher gilt das oben genannte (ab 2029…).
Wenn das Gesetz greift, also nach Wärmeplanung, muss doch gleich mit 65% EE gearbeitet werden.

Oder habe ich das falsch verstanden.

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Du hast Recht, dass das GEG verpflichtend erst nach Aktivierung der Kommunalen Wärmeplanung greift. Aber es ist absehbar, dass die Regelungen des GEG Einfluss auf die Förderfähigkeit einer geplanten Heizungsinstallation bzw. -modernisierung haben werden. Da Solarthermie im Normalfall nur 20 bis 30 Prozent des Wärmebedarfs deckt, könnte es passieren, dass sie nicht die volle Förderung wie eine voll für 65% anerkannte Maßnahme erhalten. Dabei wird ignoriert, dass Solarthermie den EE-Anteil selber generiert, während bei allen anderen Heiz-Technologien der EE-Anteil mit einem entsprechenden Energieverbrauch verbunden ist. Und verrückterweise muss Solarthermie den Wärmebedarf eines Gebäudes zu 100% erneuerbar decken, um 65% anerkannt zu bekommen.

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Hä ??

Das ergibt sich so aus der ganz frisch veröffentlichten info von BMWK und BMWSB: BMWSB - Startseite - Novelle des Gebäudeenergiegesetzes auf einen Blick (GEG)

„falls Wärmebedarf damit komplett gedeckt“ ergibt 100%, und so soll bei Solarthermie-Hybridheizungen mit wenigstens 60 bis 65% Öko-Gas ergänzt werden, während Wärmepumpen-Hybridheizungen mit 100% fossilem Erdgas zuheizen dürfen.

Der Absatz:

  • Wärmepumpen oder Solarthermie - Hybridheizungen (Wärmepumpe oder solarthermische Anlage kombineir mit einem mit Öl oder Gas betrieben (Spitzenlast-) Heizkessel ,oder mit einer Biomasseheizung)

setzt Wärmepumpen und Solarthermiesysteme auf die gleiche Ebene.

ohne die Absätze:

  • Wärmepumpe
  • Heizung auf der Basis von Solarthermie (falls Wärmebedarf damit komplett gedeckt)

dürften bei Systeme als alleinige Wärmequelle nicht genutzt werden.

An welcher Stelle findest du für Behandlung von (Spitzenlast-) Heizkessel die Unterscheidung für Wärmepumpe vs. Solarthermie ?

Aus den Optionen ist das nicht erkennbar.

Die Optionen zeigen auch nicht auf welchen Anteil die Wärmepumpe / Solarthermie an der Wärmebereitstellung haben sollen.