Letzte Generation - "Kriminelle Vereinigung"?

Kannst du mal genauer beschreiben, welches System ihnen vorschwebt?

Ich traue Das Letzte Generation nicht genug Grips zu, ein komplett alternatives System zu konzipieren und umzusetzen. Das geschieht eher versehentlich und nebenbei. Aber sie wollen ja offensichtlich „Klimaschutz, koste es, was es wolle“.

Wenn man Klimaschutz nicht mit Sinn und Verstand betreibt, zerstört man ganz leicht einen wichtigen anderen Teil unserer Lebensgrundlagen: die Wirtschaft. Die Folgen wären ähnlich gruselig wie bei der Klimaerhitzung, nur wesentlich schneller und unmittelbarer.

Dieser Zusammenhang wird auch von vielen anderen übereifrigen Klima- und Sonstwasschützern nicht erkannt oder geflissentlich übersehen. Oder der Horizont reicht halt nicht so weit …

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Ich finde es nicht gut, wenn zwei Seiten gegeneinander gestellt werden, so als ob es zwei verfeindete Parteien gäbe, die nichts gemeinsam hätten. Nicht alle, die für ernsthaften Klimaschutz sind, finden die Aktionen der LG gut. Und nicht alle, die Verständnis für die Aktionen der LG haben, möchten deswegen den Rechtsstaat abschaffen.

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Ich möchte Dich bitten deine Ausdrucksweise zu mäßigen und sachlich zubleiben.

Du kannst ja über Klimaschützer denken was du willst aber bleib sachlich dabei deine Gedanken auszudrücken.

Zumindest dienen die maßgeblich von der LG teilweise strafbaren Handlungen keinen kriminellen Zweck.

Durch ihren Handlungen haben sie keinerlei Vorteile zu erwarten, eher das Gegenteil.

Mit der Sicht auf den Grund ihrer Taten handeln sie sogar mehr oder weniger für uns alle, auch, wenn einige dies nicht für gut halten.

Es gibt durchaus kriminelle Handlungen, die nicht mit geltendem Recht vereinbar sind, trotzdem aber keine Straftat darstellen, man denke nur ganz allgemein an die Zerstörung der Umwelt.

So geht die Definition eher dahin, jedwede Form des Übergriffs auf fremde, nicht eigene Rechtsgüter unter dem Begriff Kriminalität einzuordnen.

Eine Straftat liegt nur dann vor, wenn die verbotene Tat im StGB oder in einem anderen Gesetz als Straftat erwähnt ist und eine Strafe nach sich zieht. Der*Die Straftäter*in muss diese Handlung also völlig bewusst und schuldhaft begangen haben.

So ist es nun mal und dies wissen sie durchaus und machen es trotzdem.

In der Regel sind Habgier und Gewaltbereitschaft heute die wichtigsten Gründe für Verbrechen, was ich bei der LG absolut nicht erkennen kann.

Gewaltbereitschaft sehe ich eher von der anderen Seite.

Vielleicht könnte man dies sogar als eine gute Handlung nach dem deontolischen Ansatz betrachten (Immanuel Kant).

Dieser besagt: Eine gute Handlung ist eine, die bestimmten moralischen Normen folgt. Eine deontologische Ethik bemisst den Wert von Handlungen daran, ob sie bestimmten moralischen Geboten folgen.

Man sollte die Handlungen nicht nach ihren Folgen, sondern nach ihrer inneren Qualität als gut oder schlecht bewerten.

Tja, die Menschen haben nun mal ihre Gesetze und Verordnungen und an denen hat man sich zu halten.

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Das glaube ich auch nicht.

Ich könnte jetzt ironisch antworten, dass ich gerade die Gemeinsamkeiten betont habe.

Aber mir ging es überhaupt nicht darum, zwei Seiten gegeneinander zu stellen. Ich wollte nur um mehr Objektivität bei der Beurteilung der Strafbarkeit werben. Und wenn ein LKW-Fahrer, der vielleicht einen anstrengenden Tag hinter sich hatte und nur noch nach Hause will, ausrastet, ist das menschlich verständlich aber keineswegs zu rechtfertigen. Das nennt man vor Gericht „mildernde Umstände“ bzw. neuerdings einen „minder schweren Fall“.

Ähnlich ist es bei der LG, die angesichts der relativen Tatenlosigkeit weiter Teile der Politik verzweifelt. Menschlich auch verständlich.

Es nützt nichts, hier einen sprachlichen Handstand zu versuchen.

Lt. Duden ist die korrekte Definition von ‚kriminell‘ immer an das Begehen von Straftaten gebunden. Keine Ordnungswidrigkeiten, keine Kavaliersdelikte. Straftaten.
Die umganssprachliche Verwendung ist ein klein wenig weiter gefasst i.S.v. „an der Grenze des Erlaubten“ (auch Duden).

Es gibt keine kriminellen Ziele. Entsprechend gab es auch noch nie einen Freispruch wegen edler Ziele. Das Motiv kann lediglich für das Strafmaß entscheidend sein, nicht jedoch für die Einstufung als Straftat.

Wenn die Handlungen legal sind, können sie ‚verwerflich‘ sein, aber niemals kriminell.

Deine Definition.

Hier einmal eine rechtliche Darstellung was den Umgang mit der letzten Generation angeht.

Der Anwalt, der Anwaltskanzlei WBS, Solmecke spricht…

Gleich vorausgeschickt für mich sind alle Leute egal ob Privatperson oder Polizisten die handgreiflich geworden sind gegen die letzte Generation Straftäter.
Wegtragen ist die einzigste Gewalt die die Exekutive hier ausführen darf.

Sind sie nicht. Wenn die Polizei gegen die Straftäter von Das Letzte Generation vorgeht, darf sie nun mal mehr Gewalt einsetzen, als es die Straftäter tun.

Das sehe ich auch so, denn sie machen nur ihre Arbeit und verrichten Aufgaben, die ihnen erteilt wurden.

Sie heben bzw. ziehen sie ja nur von der Straße, damit der Verkehr wieder fließen kann.

Das ist nun mal ihr Job und es sind nun mal Beamte*innen, die ihre Arbeit nicht verweigern dürfen.

Völlig richtig. Und die Polizei darf eben etwas mehr Gewalt einsetzen als der Straftäter. Betonung liegt auf ‚etwas‘.

Faustkampf → Gummiknüppel
Messer → Schusswaffe
Passiver Widerstand → Zerren, Ringer- und Judogriffe

hmmm, ich weiß nicht. ich weiß nicht.
was der Kollege Solmecke da erzählt, klingt schon ganz plausibel.
Er ist zwar Medienrechtler und hat mit Strafrecht idR wohl nix am Hut (ebenso wenig wie ich), aber ich kann nachvollziehen, was er sagt.

Die Regel, dass der Polizist immer noch einen drauflegen darf, gibt es jedenfalls so nicht.
Die Polizei muss die „Gefahr“ beseitigen (darunter fallen auch Gesetzesverstöße).
Die „Gefahr“ besteht darin, dass die Straße blockiert ist.
Also muss sie räumen, sprich die Kleber wegtragen.
Dafür ist m.E. im Normalfall kein Schmerzgriff erforderlich.
Die Polizei darf aber nur geeignete, erforderliche und verhältnismäßige Mittel anwenden.
Schmerzen um der Schmerzen willen oder als Bestrafung darf sie nicht verursachen.

Anders ist es, wenn der Kleber sich so wehrt, dass er nur mit der Zufügung von Schmerzen weggebracht werden kann. Dann hat der Schmerzgriff einen Zweck und ist zulässig.
Ich könnte mir auch vorstellen, dass der Schmerzgriff zulässig ist, um die Leute davon abzuhalten, sich nach dem Wegtragen sofort wieder auf die Straße zu setzen. Da bin ich aber nicht sicher.

Das

ist aber ebenso wenig richtig. Die Polizei darf "unmittelbaren Zwang"einsetzen, also handgreiflich werden. Sie können die Kleber ja nicht wegbeten oder -pusten.

D.h. es gibt kein pauschales Urteil, man muss den Einzelfall ansehen.

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Das steckt in der „Verhältnismäßigkeit“. Denk mal an Notwehr.

Um einen 80kg-Mann wegzutragen, braucht man mindestens 2 Beamte. Wenn da eine ganze Horde wegzutragen ist, geht das auf den Rücken.

Es gibt Griffe, mit denen ich Dich „am kleinen Finger durch die Manege führen kann“. Ist also wesentlich effizienter (und rückenschonend). Richtig ausgeführt, tun die kaum weh. Der Schmerz wird nur angedeutet. Leistet man allerdings Widerstand gegen den Griff, steigt der Schmerz exponentiell.

Auf keinen Fall. Ich will aber nicht ausschließen, dass einige Beamte da übermäßig hart zugelangt haben.

Das wiederum kann ich mir nicht vorstellen. Dem Täter soviel anhaltenden Schmerz zufügen, dass er erst mal 30 min Pause braucht? Nee.
Die Polizeigriffe sind grundsätzlich so ausgelegt, dass sie nur bei Widerstand weh tun (s.o.).

Seien wir doch froh, dass die Polizisten wenigsten die Verklebung lösen, bevor sie die Demonstranten wegziehen.

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@all habt ihr das Video überhaupt angeschaut ? dann hättet ihr rausgehört dass es jetzt eine Feststellungsklage gibt ob die Polizei diese schmerzgriffe anwenden darf oder nicht

.,jetzt vielleicht zu meinen ja sie darf überlegt mal ob das richtig ist. Ihr greift dem Urteil vor.

Ja und? Der mündige Bürger darf sich doch selbstständig Gedanken zum Recht machen, ohne auf das Urteil eines Gerichtes zu warten (das dann natürlich respektiert werden muss).

genauso wie Solmecke und Du :slight_smile:

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Aber tragen.

Die Aufgabe der Polizei ist, die Behinderung des Straßenverkehrs zu beseitigen.
Ist nun mal so.

Das Problem ist, die Letzte Generation ist teilweise sehr hartnäckig.

Hat man jemanden entfernt und dreht der Person den Rücken zu, sitzt diese Person Ruck Zuck wieder auf ihrem alten Platz.

Dies habe ich auch schon in anderen Videos gesehen.

Man sollte dies mal auch aus der Sicht der Polizei sehen.

Dass da so manchem vielleicht der Kragen platzt und etwas fester zupackt, ist da vielleicht verständlich.

Hinzu kommt, der Polizist in diesem Video hat garantiert vorher den Aktivisten mündlich aufgefordert, den Platz zu verlassen bzw. alle Aktivisten wurden dazu aufgefordert.

Dies wird in dem Video natürlich nicht gezeigt, auch nicht ein evtl. Vorgeplänke.

Inwieweit sofort diese Polizeigewalt angewandt wurde, kann ich nicht beurteilen, ich war ja nicht dabei.

Kommt eine Person den Aufforderungen der Polizei nicht nach, ist dies auch als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten zu werten.

Also, ich würde mich Anweisungen der Polizei nicht widersetzen, das könnte vielleicht tatsächlich weh tun.

Die Frage ist, welche Form von Gewalt darf die Polizei anwenden und wann wird sie angewendet?

Dazu gibt es sogar eine Studie:

Die Polizei steht auch teilweise unter starken Druck und packt sie mal etwas fester zu, heißt es inzwischen gleich „die böse Polizei“ und der arme Täter.

Zustände wie in der USA möchte ich allerdings auch nicht haben.

Die Polizei in Deutschland darf Gewalt dann anwenden, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und der Ordnung absolut erforderlich oder wenn die Sicherheit von Personen bedroht ist.

Und, wenn man sich weigert, muss man halt mit Konsequenzen rechnen und darf nicht jammern.

Demgegenüber steht aber auch, dass die Gewalt gegen Polizeibeamte und sogar gegen Rettungskräfte in letzter Zeit sehr angestiegen ist.
Immer mehr Polizisten werden im Dienst angegriffen oder beleidigt.

Die Hintergründe der Aktionen von der Letzten Generation sind natürlich nachvollziehbar, aber sie wissen aber ganz genau, dass dies nicht Rechtens ist.

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