Ja,
wenn es da Leute gibt die etwas tun wollen.
Könnte sogar ein idealistischer Bürgermeister sein.
Aber der muss schon eine gewisse SM-Ader haben, sich das anzutun.
Die Verwaltung selbst ist meist der größte Bremser. Macht ja Arbeit und Stress.
Ich gehe davon aus, dass unser Bürgermeister (CDU) das tun wird. Mal sehen, er ist noch nicht lange im Amt. Auf jeden Fall ist er noch relativ jung und hat im Wahlkampf erklärt, mit FfF zusammen arbeiten zu wollen.
Da gibt es einen grundlegenden Unterschied zwischen Bayern und Baden - Württemberg.
In Bayern muss eine Kommune aktiv werden um 10 H über einen B-Plan auszuhebeln. Es ist dann ganz klar, dass die Kommune das gewollt hat.
In BW kann die Kommune einen FNP erstellen und so ihre Planungshoheit für Windkraft geltend machen und entpsrechende Flächen ausweisen. Wenn Sie das aber nicht tut, dann gilt die Privilegierung, d.h. grundsätzlich ist das gesamte Gemeindegebiet offen soweit keine harten Belange entgegenstehen.
Schon klar.
Es ging aber darum, das die Kommunen die Anlagen bauen sollen.
Natürlich sollen es dann physikalisch andere tun, aber die Kommune als Bauherr.
So habe ich @beervolk zumindest verstanden.
Ich finde ja auch gut, wenn Kommunen sich solche Projekte zulegen - da gewinnen sie in der Regel nur. Aber die meisten haben das nicht im Kreuz und wie gesagt, da gibt es dann auch noch so Sachen wie das Ausschreibungsrecht das problematisch sein wird. Das ist durchaus ein Minenfeld.
Also noch ein Punkt, an dem man politisch ansetzen kann?
Ich weiß nicht so recht - das Ausschreibungsrecht hat ja durchaus Sinn. Es greift bei Windenergieanlagen halt evtl zu kurz. Wenn man mit einer Marke schlechte Erfahrung gemacht hat, aber die dann das günstigste Angebot abgeben dann ist das gar nicht so einfach.
Wir haben mal für eine Kommune ein Projekt entwickelt, da war die Kommune dann auch im Ausschreibungsrecht und da hat sich dann wirklich ein anderer Hersteller beschwert - aber nicht geklagt, was sicher spannend gewesen wäre. Was wir uns aber gerne erspat haben.
Auf der anderen Seite hilft das Ausschreibungsrecht natürlich gegen Geschacher und Geldverschwendung.
Sonst ist der Verpächter des Baugrunds oft der Bürgermeister und/oder seine Freunde.
Manfred, du weißt das ja.
Jedoch ist es ein weit verbreiteter Aberglaube, dass nach Ausschreibungsrecht das billigste Angebot genommen werden muss.
Dem ist nicht so. Es heißt: das günstigste.
Und wenn schlechte Erfahrungen bei einem Anbieter mit Folgekosten verbunden waren, ist das ein Argument gegen „günstig“.
Allerdings; ein Rechtsstreit ist dann erwartbar.
Nicht unbedingt, so firm bin ich im Ausschreibungsrecht nicht - ich habe nur mitgekriegt, dass es fast ein Theater gegeben hätte in dem Projekt bei dem ich mitgearbeitet habe, wegen dem Ausschreibungsrecht und dass das ein echtes Thema war. Wenn man das güstgste komplett durchrechnet, dann macht es wieder Sinn.
Und genau das fürchten öffentliche Stellen sehr. Viele Gutachten die von Behörden gefordert werden, aber in meinen Augen Unsinn sind, gehen meiner Meinung nach auf die Angst darauf zurück, verklagt zu werden und zu verlieren. Darum versuchen sich da einige maximal abzusichern. Wobei ich das nicht ganz verstehe, den Beamten drohen ja keine persönlichen Konsequenzen.
Nein, kein Aberglaube. Mit das günstigste Angebot ist das billigste gemeint. Jedenfalls bei öffentlichen Ausschreitungen und Vergaben.
Nicht unbedingt. Es gibt viele Gründe weshalb es zu Rechtsstreitigkeiten kommen kann. Ausschreibungsverfahren sind oft sehr komplex, besonders öffentliche.
Verstehe ich das richtig?
Projekt entwickelt bedeutet in diesem Fall die Ausschreibungsunterlagen erstellt zu haben oder zumindest daran mitgewirkt zu haben?
Das wäre dann tatsächlich ein Grund dafür, nicht noch als Anbieter auftreten zu dürfen.
Nein, in dem Fall haben wir als Dienstleister für ein gKU den Windpark entwickelt, ganz normale Projektentwicklung und Baubegleitung.
Und zusätzlich haben meine Kollegen bei der Ausschreibung mitgeholfen.
Bei der Ausschreibung ging es um den Einkauf der Windenergieanlage.
Der läuft in der Regel ohnehin über den Betreiber. Das kannst Du als Projektierer zwar auch machen, aber dann bist Du in der Gewährleistung für eine Anlage deren Kosten deine Einnahmen um ein zigfaches überschreiten. Das kann problematisch werden.
Wo anders ist das Vergaberecht auch nicht zwingend.
Ich berichtige mich und vermeide das Wort „billigste“.
Nach Vergaberecht muss das günstigste Angebot genommen werden.
Und nicht das mit dem niedrigsten Preis.
Es muss das Angebot genommen werden, dass die Kriterien der Ausschreibung erfüllt und dabei den günstigsten Preis anbietet. Der Preis ist ein starkes Argument dabei;)
Welchen Grund zur Klage hätte der Wettbewerber denn gehabt? Wurde der Auftrag an euer Unternehmen vielleicht ohne vorheriger Ausschreibung vergeben? Also ohne Wettbewerb? Das wäre mal ein interessantes Detail.
Keine Sorge, nach dem was ich weiß waren da mindestens zwei andere Unternehmen dran.
Es ist so, dass wir sehr kosteneffizient arbeiten und unsere Projekte oft schon nach wenigen Jahren überdurschnittlich hohen Renditen abwerfen. Warum? Weil wir einen echten Anspruch auf Wertschöfung vor Ort haben und nicht unanständig viel aus den Projekten für die Bürger rausziehen. Lustigerweise lohnt sich das auch für uns.
Das geht jetzt allerdings langsam OT…
Verständnisfrage: Kannst du das mit anderen Worten formulieren, so dass es besser ersichtlich ist, was damit gemeint ist?
Wo doch gerade Lützerath abgerissen wird, um Braunkohle zu fördern.
Können wir das nicht auch als Vorbild für den Ausbau der Windkraft nehmen?
Wenn die Abstandsregeln zur nächsten Wohnbebauung nicht passen, wird einfach abgerissen.
Das wäre doch toll! Da müssten meistens auch nur ein paar Häuser dran glauben und nicht ganze Dörfer.
Disclaimer: Das ist kein ernst gemeinter Vorschlag, aber als Wortmeldung oder Argument bei der Diskussion um Windräder finde ich es gut geeignet
Im Ernst: wir könnten ja ganz zart anfangen und den Schutz für einzelne Häuser mitten in der Wallachei aufheben. Hatte ich im toten Forum schon mal vorgeschlagen …
Dabei müssten die Häuser nichtmal weg.
Die Bewohner müssten nur im Extremfall unter einer wundervoll romantischen Windmühle leben.
In China gar kein Problem.