Wissing unter Druck? Oder wie man die Bevölkerung aufwiegelt

Das soll ja auch das betreffende Ministerium ausgestallten

Es wird dem Expertenrat vorgelegt und bewertet. Auf Basis dieser Bewertung soll dann weiter gehandelt werden.

Wenn unsere Politik sich nicht mehr an gesetzliche Vorgaben hält (weil keine Strafandrohung gegenüber dem verantwortlichen Politiker) können wir das ganze Politiksystem vergessen.

@wolffgil Frage an dich als Jurist:
Wenn Wissing mit der Revision scheitert und das Gesetz nicht geändert würde, also das Gerichtsurteil bestand hätte, was wäre dann passiert? Wie können Urteile gegenüber Ministerien durchgesetzt werden?

auf S. 55 des von mir verlinkten dokuments geht es um minijobs usw. kann den satz nicht finden.

Seite 43

Bitte nicht alles in einen Topf werfen. Natürlich unterliegen Politiker z.B. dem gesamten Strafrecht und können danach verurteilt werden (wenn sie Abgeordnete sind, nur nach Aufhebung der Immunität).

Gute, erfolgreiche Politik lässt sich aber nicht gesetzlich erzwingen.

Hier steht es auf S. 55

Du hattest die barrierearme Version verlinkt.

An diesen Antrag müsstest du dich vermutlich noch erinnern?
Du hatttest mit unterzeichnet, dass er auf die Tagesordnung der letzten BDK kommen sollte:

https://antraege.gruene.de/49bdk/appell-an-kabinett-verkehrswende-jetzt-1982/pdf

Ich verstehe Deine Frage nicht.
Du hast die Fundstelle doch selber angehängt (besten Dank!).

Ja, und genau das ist der Satz, der klarstellt (enthüllt), dass die Sektorziele aufgehoben werden sollen.
Was ja jetzt auch gesetzgeberisch umgesetzt wird.

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Das war die barrierearme Version. Da steht es tatsächlich auf S. 43.
Besonders barreirearm (falls amit „einfache Sprache“ gemeint sein soll) ist diese Version allerdings auch nicht. Den besagten Satz hat kaum ein grünes Mitglied kapiert als über den Koalitionsvertrag abgestimmt wurde, und jetzt ist es den Meisten, die dafür gestimmt haben, peinlich, dass er ihnen untergeschoben wurde.

Deshalb habe ich im BDK- Antrag das Wort „untergeschoben“ aus dem urprünglichen Entwurf durch folgende Formulierung ersetzt:
„konnten zum Zeitpunkt der Urabstimmung über den Koalitionsvertrag die Konsequenzen dieser Formulierung und ihre Auslegung durch die Koalitionspartner nicht klar sein, weil eine inhaltliche Diskussion nicht stattgefunden hatte.“

Hat jemand den Text auf den sich geeinigt wurde?
Was ich davon bisher gefunden habe ist sehr uneindeutig.

Alleine das schon
"
Künftig soll nun nicht mehr der Blick zurück - also die Bilanz des jeweiligen Vorjahres - im Zentrum stehen, sondern eine Vorausschau: Anhand ihrer soll geprüft werden, inwieweit die geltenden Maßnahmen ausreichen, um die Klimaziele einzuhalten.
"
Wie soll das denn funktionieren? Da wird doch wieder geschätzt, schöngerechnet, usw. Wenn es dann anders kommt ist es auch egal?

"
Der Kompromiss sieht vor, dass künftige Bundesregierungen darlegen müssen, wie genau sie ihre Klimaziele bis 2040 erreichen wollen - und nicht nur bis 2030 wie bislang.
"
Aha, künftige Bundesregierungen. Also die Ampel braucht erst mal nichts zu tun? Wir haben noch 2 Jahre.

usw. usw.

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Nein, tue ich nicht, Und schon gar nicht eine Alleinschuld.

(Fettungen durch mich).
Aber dieses gutgläubige Vertrauen darauf, dass die „Anderen“ schon zu den richtigen Erkenntnissen und Schlussfolgerungen kommen werden, wenn man sie nur mit den richtigen Argumenten konfrontiert, und dass man sich dann - auch ohne Druck / Zwang ausüben zu müssen - auf ihre Bereitschaft verlassen kann, diesen Erkenntnissen auch die entsprechenden Taten folgen zu lassen, das ist bei Robert ganz sicher nicht gerade schwächer ausgeprägt, als bei vielen anderen Spitzengrünen.

Aber so einfach ist es eben nicht.
Wenn das so wäre, müsste die FDP (und die anderen Parteien ebenso) in der Klimafrage schon längst „grün“ sein. Denn die Hinweise und Argumente der Wissenschaft liegen doch seit Jahren für alle offen auf dem Tisch.
Aber man will halt nicht hin hören, weil’s den eigenen und den Interessen der jeweiligen Klientel widerspricht. Politik ist Machtausübung und kein naturwissenschaftliches Oberseminar. Und da muss man die Um- oder Durchsetzung des für richtig Erkannten dann eben auch mal mit den Machtmitteln, die man bei Wahlen errungen hat, erzwingen.
Heißt, in Koalitionsverträge klare Bestimmungen und Handlungsvereinbarungen zu den Punkten aufnehmen, die man unbedingt durchsetzen will.
So wie das die FDP eben mit der Aufhebung der Sektorziele erfolgreich getan hat.
Und sich nicht mit unverbindlicher „Lyrik“ abspeisen lassen. Wie wir das dort getan haben.

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Wir haben eben zu viele schwache und offensichtlich unerfahrene Leute in Spitzenpositionen.
Da werden die über den Tisch gezogen und reden sie es auch noch schön. :face_vomiting:

Beispiel Klimageld:
Das kriegt Lindner angeblich (technisch) nicht hin. Ist echt ein Witz.
Wird denn gecheckt ob es wirklich so ist und er wirklich dran ist?
Nö, er sagt es für die Legislaturperiode einfach ab.
Konsequenzen?
Die FDP lässt uns ständig schlecht aussehen und sabotiert Grüne Themen.
Wir nehmen das einfach nur hin.

Das ist nicht so einfach zu beantworten. Eine strafrechtliche Sanktion für Untätigkeit (Wissing kommt in’s Gefängnis, wenn er das oder das nicht tut), gibt es bei solchen Gesetzen nicht. Wäre auch schwer zu begründen. Es könnte ja auch der Bundeskanzler kraft Richtlinienkompetenz den säumigen Minister zu entsprechendem Tätigwerden anhalten. Und wäre dann eigentlich genauso verantwortlich.

Was es gibt - jedenfalls entwickelt sich die Rechtsprechung nicht nur in Deutschland zusehends in diese Richtung - ist ein verwaltungs- (ggfs. sogar verfassungs-)gerichtlich einklagbarer „Gesetzesvollzugsanspruch“. Jedenfalls dann, wenn durch Vollzug oder Nichtvollzug des Gesetzes individuelle Rechtspositionen (möglichst noch grundrechtlich geschützte) des / der klagenden Bürgers/rin berührt bzw. verletzt sind.
Wie ein solcher Gesetzesvollzugsanspruch - wenn er denn mal erfolgreich eingeklagt sein sollte - dann auch tatsächlich vollstreckt werden kann, weiss ich nicht. Und ich bezweifele, dass die Rechtsprechung darauf (schon) eine befriedigende Antwort hat.

Da zitiere ich mal Kalo:

Na dann kann ja jeder Politiker tun und lassen was er will. :slightly_frowning_face:

Ich meinte auch nicht „gute Politik gesetzlich erzwingen“.
Alleine schon: Was ist gute Politik?

Hier gibt es aber ein Gesetz das befolgt werden müsste, wie jedes andere Gesetz auch.
Bestehende Gesetze ignorieren ist schon ein anderes Kaliber als „schlechte Politik“.

Du ignorierst weiterhin, dass es ganz unterschiedliche Arten von Gesetzen gibt. Es gibt Gesetze an die man sich schlicht halten kann, z.B. das Verbot einen anderen Menschen zu töten. Oder die Schuldenbremse, dann nimmt man eben keine Schulden auf.

Und dann gibt es das Klimaschutzgesetz, dass versucht, die Regierungen zu zwingen, den CO2-Ausstoß der BRD (aller Menschen und aller Unternehmen in der BRD) zu reduzieren. Darauf hat die Regierung nur zum kleinen Teil direkt Einfluss. Danach sollten (müssten) sofort alle Dienstreisen eingestellt werden (CO2-Emissionen). Das ist aber mit dem KSG natürlich nicht gemeint.

Die Reduktionsziele des KSG betreffen überwiegend die CO2-Emissionen der Bürger. Hier hat die Regierung indirekt Einfluss über Anreize und Abgaben, sowie direkt über Verbote. (Letzte Möglichkeit hat Wissing ins Spiel gebracht.)

Alles, was ein Gericht machen könnte (theoretisch), ist, einen Minister anzuweisen, solche direkt wirkenden Verbote auszusprechen.

Eben

Im Gesetz steht, das bei Nichteinhaltung der Sektor Ziele zwingend ein Sofortprogramm her muss um die Ziele zu erreichen.
Darum geht es.
Es wurde gerichtlich festgestellt, dass Wissing sich nicht gesetzeskonform verhält wenn er dieses Sofortprogram verweigert.
Was brauchst du noch?

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Ich dachte wir seien uns einig. Jetzt fängst Du wieder von vorne an. Wird mir jetzt echt zu blöd.

Du vermengst hier Dinge um deine Position zu halten.

Es geht darum, dass bestehende Gesetze zu befolgen sind. Auch von einem Minister und seinem Ministerium.

Da mach ich mir die Mühe und versuche zu differenzieren und dann kommst du wieder mit deinem Totschlag-Argument. Solange bei dir keinerlei Bereitschaft besteht, auf meine Argumente einzugehen, spare ich mir den Aufwand.

Diesen Satz habe ich gerade erst entdeckt.:open_mouth:

Na dann…ist ja jetzt alles Klar!

Was genau bedeutet das für Dein künftiges Wahlverhalten - oder auch Dein parteiinternes Vorgehen?

Es ist leider so, dass wir immer nur Ergebnisse präsentiert bekommen (wobei ich durchaus bei heiklen Fragen den Akteuren auch eine gewisse geschützte Umgebung zugestehe)

Wenn die Grünen darauf dringen würden, alle Versammlungsprotokolle, die den Vertrag letztendlich ergaben, im Wortlaut der Diskussion - und sei es auch nur im Nachhinein - zu veröffentlichen, wird es mit den Grünen keine Koalitionsverhandlungen mehr geben…
Wenn wir uns das Resultat (den Koalionsvertrag), und - eigentlich noch wichtiger - dessen Umsetzung bewerten, kommen wir am Ende der Legislatur entweder zu dem Schluss, dass das Ergebnis grob an unseren Vorstellungen vorbei geht → keine Wiederwahl, oder, dass das im Großen und Ganzen so gepasst hat → Wiederwahl…

Wo ich Dir recht gebe ist, dass das Statement nicht wirklich für Dinge während der Legislatur gilt - insofern ziehe ich die Aussage zurück!
Denn während der Legislatur können die Regierenden tatsächlich machen was sie wollen und sind nicht an Voten gebunden (ein Grund, weswegen ich schon lange auch für verbindliche Plebiszite während der Legislatur plädiere - dann wäre Tempo 130 wahrscheinlich längst Gesetz).

Bei Langläuferthemen (bleiben wir bei Tempo 130 auf Autobahnen) finde ich es nach wie vor interessant, warum das nicht schon längst Realität ist - das Thema ist auch schon über 40 Jahre in der Diskussion - wenn die Wähler (egal, ob innerparteilich oder bei Bundestagswahlen) dies als ökologisches Mosaiksteinchen für deutlich wichtig fänden - warum haben wir das nicht schon längst? Da bin ich dann doch wieder dabei, dass die Mehrheit der Wähler das (intern wie extern) ganz offensichtlich nicht als unverzichtbar gekennzeichnet hat, und trotz der Posse der FDP, die das schon immer vehement als Freiheitsentzug der Autofahrer gebrandmarkt haben, diese immer noch mit ihrer Stimme belohnen - so ganz falsch kann mein Satz also nicht sein, auch wenn er - ich bekenne meinen Fehler - nicht für alles richtig ist…